Vorstand
Heinrich Schiefer
- Vorsitzender
Steffen Eck
2. Vorsitzender
Egmond Dehmer
Oberschießleiter
Louis Stelter
Rechner
Thorsten Hamm
Schriftführer
Werner Deichmann
Jugendleiter
Andreas Jacob
Beisitzer
Robert Dornbach
Beisitzer
Sergio Ortiz
Bogensport-verantwortlicher
Anschrift
Postanschrift:
Schützenverein 1912 Seeheim/Bergstr. e.V.
c/o Heinrich Schiefer
Oleanderweg 8
64560 Riedstadt
Vereinsnummer im Hessischen Schützenverband: 3600008
Mitgliedschaft
Satzung des Vereins als PDF-Datei
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserem Verein. Hier einige Hinweise und wichtige Informationen mit der Bitte um Beachtung: Mitglied werden Um Mitglied bei des Schützenvereins 1912 Seeheim zu werden, senden Sie bitte einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag direkt an den Vorstand. Den Aufnahmeantrag können Sie HIER als pdf-Datei herunterladen. Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt gestaffelt:
Jahresbeiträge | einmalige Aufnahmegebühr | |
Jugendliche bis 18 Jahre (Ab dem Jahr, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet, wird der Beitrag für Erwachsene berechnet) | 30,00 € | 80,00 € |
Erwachsene | 60,00 € | 150,00 € |
Ehepaare, eingetragene Partnerschaften Elternteil mit Kind | 90,00 € | 180,00 € |
pro jedem weiteren Familienmitglied | 30,00 € | 30,00 € |
Stand: 04. Juli 2013
Lastschrifteinzug
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlichper Lastschrifteinzug eingezogen. Daher ist die Angabe Ihrer korrekten SEPA-Informationen (IBAN und BIC) auf dem Antragsformular von besonderer Bedeutung. Enstehen dem Verein beim Lastschrifteinzug zusätzliche Rückbuchungskosten aus Gründen, die nicht bei der Mitgliederverwaltung liegen (z.B. Kontowechsel wurde nicht mitgeteilt, Kontonummer- oder BLZ falsch, Konto nicht gedeckt), so müssen wir diese Kosten beim nächsten Lastschrifteinzug leider nachbelasten. Kündigung der Mitgliedschaft Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Beitragsjahres. Das Mitglied erhält über seine Kündigung umgehend eine schriftliche Bestätigung, ebenso über den gültigen Kündigungstermin.